Privat versicherte Patienten:

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten normalerweise komplikationslos die Kosten einer fachärztlichen Psychotherapie und einer fachpsychiatrischen Behandlung. Im Einzelfall hängt das vom individuellen Tarif ab, so dass es sinnvoll sein kann, sich im Vorfeld direkt bei der Krankenkasse zu erkundigen.

  

Selbstzahler:

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, mein Angebot ohne Formalitäten als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. Abrechnungsgrundlage ist die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ).

 

Gesetzlich versicherte Patienten:

Da ich keine Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung habe, kann ich die Behandlung gesetzlich Versicherter nicht abrechnen. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht für die Psychotherapie mit dem sogenannten Erstattungsverfahren. Danach können Krankenkassen in Einzelfällen die Kosten einer Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten übernehmen, wenn der Patient/die Patientin darlegen kann, dass er/sie in einer angemessenen Zeit keinen Behandlungsplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten bekommen hat. Ob und unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse diesem Verfahren in Ihrem Fall zustimmt, erfragen Sie bitte dort.

Dagmar Jabs

 

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
MPH, MHA

 

Märkische Str. 61

44141 Dortmund

 

0231-20651367